I. Der Schuldner stellte am 19. Dezember 2000 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung. Am 5. Januar 2003 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über sein Vermögen und bestellte den weiteren Beteiligten zum Insolvenzverwalter. Dieser zeigte alsbald Masseunzulänglichkeit an; im Schlusstermin am 26. Februar 2004 wurde festgestellt, dass eine zu verteilende Masse nicht vorhanden sei. Mit Beschluss vom gleichen Tag kündigte das Insolvenzgericht dem Schuldner die Erteilung der Restschuldbefreiung an und bestellte den weiteren Beteiligten zum Treuhänder für das Restschuldbefreiungsverfahren. Am 6. Juli 2004 wurde das Insolvenzverfahren eingestellt.
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