FG Münster - Urteil vom 27.09.2013
14 K 1917/12 AO
Normen:
InsO § 35 Abs 2; InsO § 96; AO § 218 Abs 2;
Fundstellen:
NZI 2013, 1038
NZI 2014, 5
ZIP 2013, 2420
ZIP 2013, 90
ZInsO 2013, 2453
ZVI 2014, 28

Zugehörigkeit eines ESt-Erstattungsanspruch zum insolvenzfreien Vermögen

FG Münster, Urteil vom 27.09.2013 - Aktenzeichen 14 K 1917/12 AO

DRsp Nr. 2013/23698

Zugehörigkeit eines ESt-Erstattungsanspruch zum insolvenzfreien Vermögen

Ein ESt-Erstattungsanspruch, der in Zusammenhang mit einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen Tätigkeit des Insolvenzverwalters steht, gehört zum insolvenzfreien Vermögen.

Normenkette:

InsO § 35 Abs 2; InsO § 96; AO § 218 Abs 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob ein Einkommensteuer(ESt)-Erstattungsanspruch zur Insolvenzmasse gehört.

Der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn X K (K) bestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am 21.12.2009 eröffnet. K betrieb sowohl vor als auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen gewerblichen Dienstleistungsbetrieb. Mit Schreiben vom 22.12.2009 gab der Kläger die vorgenannte selbstständige Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 Satz 1, 2 InsO aus der Insolvenzmasse frei. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

„Insolvenzverfahren über das Vermögen des …

hier: Freigabe selbstständige Tätigkeit

Sehr geehrter Herr K.,

in der vorgenannten Angelegenheit sind Sie unter der Anschrift … selbstständig tätig. Geschäftsgegenstand sind Montagearbeiten, Sonstige Tätigkeiten und Arbeiten für andere Unternehmen. Diese selbstständige Tätigkeit gebe ich hiermit gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO aus der Insolzvenzmasse zu Ihren Gunsten frei. Auf § 295 Abs. 2 InsO weise ich vorsorglich hin.”