I.
Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) verpflichtet ist, nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens den Körperschaftsteuerbescheid für 2008 nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) zu ändern.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer AG ein Unternehmen der Beschichtungstechnologie. Durch Beschluss des Amtsgerichts A vom 1. September 2009 wurde auf ihren Antrag hin das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet.
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