I.
Am 31.08.2000 meldeten die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und die Kommanditisten zur Eintragung in das Handelsregister an, dass
1. die Kommanditisten sämtliche Kommanditgesellschaftsanteile an der GmbH & Co. KG auf die Komplementär-GmbH übertragen haben,
2. die Kommanditgesellschaft damit beendet und ohne Abwicklung erloschen und deren gesamtes Vermögen im Wege der Anwachsung auf die Komplementär-GmbH übergegangen sei,
3. die Firma der GmbH & Co. KG erloschen sei.
Am 08.09.2000 wurde in das Handelsregister folgendes eingetragen: "Als Kommanditisten sind ausgeschieden:... Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen."
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|