Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Landeskasse.
1.
Ober das Vermögen des Betroffenen hat das Amtsgericht Essen am 10.10.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet (
Der Betroffene hat eine ihm mit rechtskräftig gewordenem Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 12.04 .2011 wegen einer Ordnungswidrigkeit (leichtfertiger Steuerverkürzung) auferlegte Geldbuße nicht bezahlt. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht Bochum gemäß §
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