FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.08.2007
12 K 1127/05
Normen:
AO § 218 Abs. 2 ; AO § 226 Abs. 1 ; BGB § 387 ; UStG (1999) § 17 Abs. 1 S. 3 ; UStG (1999) § 17 Abs. 2 Nr. 1 ; InsO § 95 Abs. 1 S. 3 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3 ; InsO § 129 Abs. 1 ; InsO § 130 ; InsO § 131 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 277

Zulässigkeit der Aufrechnung des FA als Insolvenzgläubiger mit einem massezugehörigen Umsatzsteuererstattungsanspruch

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 12 K 1127/05

DRsp Nr. 2007/21584

Zulässigkeit der Aufrechnung des FA als Insolvenzgläubiger mit einem massezugehörigen Umsatzsteuererstattungsanspruch

Die Klage wird abgewiesen. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 1. Eine Aufrechnung scheitert nur an § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO, wenn die Forderung der Masse, hier: der Umsatzsteuererstattungsanspruch des Insolvenzverwalters, vor der Insolvenzforderung, hier: der Umsatzsteuerforderung des Finanzamts, unbedingt und fällig war, sie also früher durchgesetzt werden konnte als die Insolvenzforderung. Ist hingegen nur die Forderung der Masse aufschiebend bedingt, kann der Insolvenzgläubiger aufrechnen, sobald die Bedingung eingetreten ist. 2. Resultiert ein zur Insolvenzmasse gehörender Umsatzsteuererstattungsanspruch aus der Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung gem. § 17 UStG 1999, die die Gemeinschuldnerin vor der Insolvenzeröffnung bewirkt hat, steht der Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung des Finanzamts weder § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO noch § 96 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 129 Abs. 1 InsO entgegen.

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2 ; AO § 226 Abs. 1 ; BGB § 387 ; UStG (1999) § 17 Abs. 1 S. 3 ; UStG (1999) § 17 Abs. 2 Nr. 1 ; InsO § 95 Abs. 1 S. 3 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3 ; InsO § 129 Abs. 1 ; InsO § 130 ; InsO § 131 ;

Tatbestand: