BFH - Urteil vom 15.10.2019
VII R 31/17
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; AO § 37 Abs. 2, § 226; BGB §§ 387 ff.; ZPO § 241 Abs. 1;
Fundstellen:
AO-StB 2020, 135
BB 2020, 1499
BB 2020, 469
BFH/NV 2020, 466
DB 2020, 599
DStR 2020, 2000
DStRE 2020, 423
GmbHR 2020, 451
NZG 2020, 433
NZI 2020, 746
ZIP 2020, 524
ZInsO 2020, 626
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 16.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 512/15

Zulässigkeit der Aufrechnung des Finanzamts gegen Umsatzsteuererstattungsansprüche aufgrund Aufhebung von Vorauszahlungsbescheiden in der Insolvenz der SteuerschuldnerinZulässigkeit der Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen innerhalb einer Organschaft

BFH, Urteil vom 15.10.2019 - Aktenzeichen VII R 31/17

DRsp Nr. 2020/2767

Zulässigkeit der Aufrechnung des Finanzamts gegen Umsatzsteuererstattungsansprüche aufgrund Aufhebung von Vorauszahlungsbescheiden in der Insolvenz der Steuerschuldnerin Zulässigkeit der Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen innerhalb einer Organschaft

Der Rechtsgrund für eine Erstattung von Umsatzsteuer wird auch dann im insolvenzrechtlichen Sinne bereits mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlungen gelegt, wenn diese im Fall einer nicht erkannten Organschaft zunächst gegen die Organgesellschaft festgesetzt und von dieser auch entrichtet worden sind.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 16.03.2017 – 1 K 512/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; AO § 37 Abs. 2, § 226; BGB §§ 387 ff.; ZPO § 241 Abs. 1;

Gründe

I.

Mit Beschluss des Amtsgerichts X vom 01.12.2011 wurde über das Vermögen der AB-GmbH (GmbH) das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt S, der vormalige Kläger und Revisionskläger (vormaliger Kläger), bestellt.