FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.11.2013
5 K 957/08
Normen:
AO § 226; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; InsO a.F. § 35; Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens;

Zulässigkeit der Aufrechnung eines aus einer freigegebenen Tätigkeit resultierenden Umsatzsteuerguthabens mit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Steuerschulden

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.11.2013 - Aktenzeichen 5 K 957/08

DRsp Nr. 2014/3707

Zulässigkeit der Aufrechnung eines aus einer freigegebenen Tätigkeit resultierenden Umsatzsteuerguthabens mit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Steuerschulden

Erklärt der Insolvenzverwalter eines vor Inkrafttreten des § 35 InsO um einen Absatz 2 ergänzenden Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.4.2007 eröffneten Insolvenzverfahrens, nach dem ihm die Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners bekannt geworden ist, gegenüber dem Insolvenzschuldner, dass dieser seine selbstständige Tätigkeit außerhalb des Insolvenzverfahrens ausübe, diese also keine Verpflichtungen (Verbindlichkeiten) der Insolvenzmasse begründen könne und das „Vermögen aus einer etwaigen selbstständigen Tätigkeit gehört als solches aufgrund dieser Freigabe nicht zur Insolvenzmasse”, umfasst die unmissverständliche Freigabeerklärung auch die als Vermögenswerte anzusehenden Umsatzsteuererstattungsansprüche. Damit steht der Aufrechnung der aus der nunmehr freigegebenen Tätigkeit entstandenen Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche mit vor Insolvenzeröffnung entstandenen Steuerschulden § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht entgegen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger (aus der Insolvenzmasse) zu tragen.

Der Streitwert für das Verfahren beträgt 5.712,30 Euro.

Normenkette:

§ ;