Die B. GmbH (nachfolgend: B. oder Gesamtvollstreckungsschuldnerin) verkaufte der Beklagten für 59.273,30 DM Waren. Der Agrargesellschaft W. mbH (fortan: W.) schuldete die B. 46.291,32 DM. In einer unterschriebenen Erklärung mit Datum vom 2. Juli 1993 heißt es, daß W. diesen Anspruch an die Beklagte abtritt. Am 12. Juli 1993 beantragte B. die Eröffnung der Gesamtvollstreckung über ihr Vermögen; das Verfahren wurde am 31. August 1993 eröffnet und der Kläger zum Verwalter bestellt.
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