Die Beschwerden des Insolvenzverwalters und der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübben vom 4. Juni 2014 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Insolvenzverwalter und der Antragstellerin je zur Hälfte zur Last.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich.
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