OLG Brandenburg - Beschluss vom 25.04.2000
8 W 51/00
Normen:
InsO § 6 § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZI 2001, 42

Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2000 - Aktenzeichen 8 W 51/00

DRsp Nr. 2005/13451

Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren

1. Die weitere Beschwerde im Insolvenzverfahren ist nicht gegeben, wenn bereits die Beschwerde unzulässig war. 2. Gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren zur Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen ist die Beschwerde nicht gegeben.

Normenkette:

InsO § 6 § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZI 2001, 42