Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2000 - Aktenzeichen 8 W 51/00
DRsp Nr. 2005/13451
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren
1. Die weitere Beschwerde im Insolvenzverfahren ist nicht gegeben, wenn bereits die Beschwerde unzulässig war.2. Gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren zur Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen ist die Beschwerde nicht gegeben.