OLG Hamburg - Beschluss vom 17.05.2000
RDS 1/99
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5 § 124 Abs. 2 Nr. 2 § 146 Abs. 4 ;
Fundstellen:
KTS 2001, 265

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Zulässigkeit einer Schuldnerberatungsstelle im Gebäude des Insolvenzgerichts

OLG Hamburg, Beschluss vom 17.05.2000 - Aktenzeichen RDS 1/99

DRsp Nr. 2005/13848

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Zulässigkeit einer Schuldnerberatungsstelle im Gebäude des Insolvenzgerichts

Normenkette:

VwGO § 80 Abs. 5 § 124 Abs. 2 Nr. 2 § 146 Abs. 4 ;
Fundstellen
KTS 2001, 265