Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Zulässigkeit einer Schuldnerberatungsstelle im Gebäude des Insolvenzgerichts
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.05.2000 - Aktenzeichen RDS 1/99
DRsp Nr. 2005/13848
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Zulässigkeit einer Schuldnerberatungsstelle im Gebäude des Insolvenzgerichts