SchlHOLG - Urteil vom 09.12.2011
1 U 72/11
Normen:
VOB/B § 8 Nr. 2 Abs. 1; InsO § 119;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 30.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 17/11

Zulässigkeit der Kündigung des Auftraggebers in der Insolvenz des Auftragnehmers

SchlHOLG, Urteil vom 09.12.2011 - Aktenzeichen 1 U 72/11

DRsp Nr. 2012/4014

Zulässigkeit der Kündigung des Auftraggebers in der Insolvenz des Auftragnehmers

1. § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B ist im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anwendbar und verstößt nicht gegen § 119 InsO; eine unzulässige Einschränkung des Wahlrechtes des Insolvenzverwalters durch die Kündigung gemäß § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B ist nicht gegeben. 2. Der Schadensersatzanspruch des Kündigenden gemäß § 8 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B wird durch das Insolvenzverfahren nicht beeinträchtigt, da er gerade für diesen Fall besteht. 3. Das gilt jedenfalls in den Insolvenzverfahren, die durch einen Eigenantrag des Insolvenzschuldners in Gang gesetzt werden.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Juni 2011 verkündete Urteil des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Lübeck wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

VOB/B § 8 Nr. 2 Abs. 1; InsO § 119;

Gründe: