I. Die B. hatte gegen die Schuldnerin eine Insolvenzforderung, die sie in Höhe von insgesamt 417.812,02 EUR zur Tabelle anmeldete. Die Schuldnerin hatte der Bank als Sicherheit die Rechte aus einer Kapitallebensversicherung und eine Darlehensforderung abgetreten. Dies war dem weiteren Beteiligten, dem Treuhänder, in dem am 22. Dezember 2000 eröffneten vereinfachten Insolvenzverfahren bekannt geworden und in seinem Schlussbericht vermerkt worden. Im Schlusstermin wurde festgestellt, dass sich eine Schlussverteilung erübrige, da keine Masse zu verteilen sei. Sodann wurde die Erteilung der Restschuldbefreiung angekündigt und - mit Beschluss vom 30. Januar 2002 - das Verfahren aufgehoben. Mit Schreiben vom 11. November 2003 teilte die B. mit, sie habe bei der Verwertung der ihr von der Schuldnerin gestellten Sicherheiten einen Übererlös in Höhe von 223.572,25 EUR erzielt.
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