BGH - Beschluß vom 22.09.2005
IX ZB 205/04
Normen:
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 § 577 Abs. 2 S. 4 ; InsO § 7 ;
Fundstellen:
NZI 2006, 34
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, vom 28.07.2004

Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Anforderungen an die Begründung der Beschwerdeentscheidung

BGH, Beschluß vom 22.09.2005 - Aktenzeichen IX ZB 205/04

DRsp Nr. 2005/18058

Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Anforderungen an die Begründung der Beschwerdeentscheidung

Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird, da die Feststellungen des Beschwerdegerichts Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sind. Fehlen tatsächliche Feststellungen, so kann eine Rechtsprüfung nicht erfolgen.

Normenkette:

ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 § 577 Abs. 2 S. 4 ; InsO § 7 ;

Gründe: