AG Bielefeld, Beschluss vom 05.07.1999 - Aktenzeichen 43 IK 67/99
DRsp Nr. 2003/16820
Zulässigkeit der Restschuldbefreiung
Ein Restschuldbefreiungsantrag ist nicht deshalb unzulässig, weil den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht der Schuldner, sondern ein Gläubiger gestellt hat.