BFH - Urteil vom 12.11.2013
VII R 15/13
Normen:
AO § 37 Abs. 1 und 2; AO § 218 Abs. 2 Satz 2; InsO § 129 ff.; InsO § 143; InsO § 144;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 07.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3560/12 AO

Zulässigkeit der Rückforderung auf Insolvenzanfechtung beruhender Leistungen des Finanzamts an den Insolvenzverwalter in der Form des Steuerbescheides

BFH, Urteil vom 12.11.2013 - Aktenzeichen VII R 15/13

DRsp Nr. 2014/4803

Zulässigkeit der Rückforderung auf Insolvenzanfechtung beruhender Leistungen des Finanzamts an den Insolvenzverwalter in der Form des Steuerbescheides

1. Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 AO, über den durch Verwaltungsakt gemäß § 218 Abs. 2 Satz 2 AO entschieden werden kann, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch.2. Auch die Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA kann nur in diesem zivilrechtlichen Rechtsverhältnis abgewickelt werden. Denn ein Anspruch auf Rückgewähr einer Leistung teilt die Rechtsnatur des Anspruchs, auf den jene Leistung erbracht worden ist.3. Für diese Rückforderung kann sich das FA mangels Anwendbarkeit des § 218 Abs. 2 Satz 2 AO oder einer sonstigen Rechtsgrundlage nicht eines Rückforderungsbescheids bedienen, sondern muss den Zivilrechtsweg beschreiten.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 1 und 2; AO § 218 Abs. 2 Satz 2; InsO § 129 ff.; InsO § 143; InsO § 144;

Gründe

I.