BFH - Urteil vom 19.01.2021
VII R 38/19
Normen:
AO § 5, § 35, § 69, § 125, § 130 Abs. 1, § 191; InsO § 38, § 87, § 301;
Fundstellen:
BB 2021, 1558
BFH/NV 2021, 1057
ZInsO 2021, 1496
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 24.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 269/19

Zulässigkeit der Rücknahme eines nichtigen Haftungsbescheidesmaßgeblicher Zeitpunkt für die insolvenzrechtliche Begründung einer Haftungsforderung

BFH, Urteil vom 19.01.2021 - Aktenzeichen VII R 38/19

DRsp Nr. 2021/9831

Zulässigkeit der Rücknahme eines nichtigen Haftungsbescheides maßgeblicher Zeitpunkt für die insolvenzrechtliche Begründung einer Haftungsforderung

1. NV: Die Rücknahme eines Haftungsbescheids nach § 130 Abs. 1 AO kommt auch in Betracht, wenn dieser nichtig ist. 2. NV: Für die insolvenzrechtliche Begründung einer Haftungsforderung kommt es nicht auf die zugrunde liegende Steuerschuld an, sondern darauf, ob die maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.2018 – VII R 2/17). 3. NV: Die maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung bestimmt sich nach dem Inhalt und der Auslegung des Haftungsbescheids, dessen Wirksamkeit im Streit steht.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24.09.2019 – 3 K 269/19 insoweit aufgehoben, als der Klage stattgegeben wurde.

Die Klage wird auch insoweit abgewiesen.

Die Revision des Klägers wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

AO § 5, § 35, § 69, § 125, § 130 Abs. 1, § 191; InsO § 38, § 87, § 301;

Gründe

I.