OLG Celle - Beschluss vom 02.04.2001
2 W 35/01
Normen:
InsO § 6 Abs. 1 § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZI 2001, 480
ZInsO 2001, 418

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts

OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2001 - Aktenzeichen 2 W 35/01

DRsp Nr. 2005/3595

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts

Die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts setzt auch dann, wenn die sofortige Beschwerde im Gesetz ausdrücklich zugelassen ist, das Vorliegen einer Beschwer voraus.

Normenkette:

InsO § 6 Abs. 1 § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZI 2001, 480
ZInsO 2001, 418