Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts
OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2001 - Aktenzeichen 2 W 35/01
DRsp Nr. 2005/3595
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts
Die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts setzt auch dann, wenn die sofortige Beschwerde im Gesetz ausdrücklich zugelassen ist, das Vorliegen einer Beschwer voraus.