OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 27.04.2000
13 W 21/00
Normen:
AVAG § 32; EuGVÜ § 25; KO § 14;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 444/98

Zulässigkeit der Vervollständigung eines Anerkenntnisurteils nach Eröffnung des Konkursverfahrens

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.04.2000 - Aktenzeichen 13 W 21/00

DRsp Nr. 2009/13812

Zulässigkeit der Vervollständigung eines Anerkenntnisurteils nach Eröffnung des Konkursverfahrens

Der Antrag auf Vervollständigung des Anerkenntnisurteils stellt eine die Zwangsvollstreckung lediglich vorbereitende (vereinfachende) Maßnahme dar, die nicht vom Verbot des § 14 KO erfasst wird.

Normenkette:

AVAG § 32; EuGVÜ § 25; KO § 14;

Gründe:

I.

Die Klägerin hat am 10. November 1998 ein Anerkenntnisurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt mit dem Sitz in Offenbach am Main erwirkt, wonach die Firma ...verpflichtet ist, an die Klägerin 38.695,62 DM nebst Nebenforderungen zu zahlen. Wegen des genauen Wortlauts des Anerkenntnisurteils wird auf Blatt 10 und 11 der Akten Bezug genommen. Das Urteil ist gemäß § 313 b ZPO ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe verkündet und der Firma ... am 16, November 1998 zugestellt worden.

Mit Beschluß des Amtsgerichts Langen (Hessen) vom 01.02.1999 (Aktenzeichen 7 N 133/98) wurde über das Vermögen des ... Inhaber der Firma ... der Konkurs eröffnet. Zum Konkursverwalter wurde der im Rubrum näher bezeichnete Antragsgegner benannt.