OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2000 - Aktenzeichen 8 W 52/00
DRsp Nr. 2005/13452
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde
1. Der Antrag auf Zulassung der weiteren Beschwerde muss nicht ausdrücklich gestellt werden.2. Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ist im Insolvenzverfahren unzulässig.