OLG Brandenburg - Beschluss vom 18.04.2000
8 W 52/00
Normen:
InsO § 4 § 7 Abs. 1 ; ZPO § 99 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZI 2001, 483

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2000 - Aktenzeichen 8 W 52/00

DRsp Nr. 2005/13452

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde

1. Der Antrag auf Zulassung der weiteren Beschwerde muss nicht ausdrücklich gestellt werden. 2. Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ist im Insolvenzverfahren unzulässig.

Normenkette:

InsO § 4 § 7 Abs. 1 ; ZPO § 99 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZI 2001, 483