OLG Köln - Beschluss vom 15.11.2001
2 W 227/00
Normen:
KO § 72 ; InsO § 64 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZInsO 2001, 1165

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung über die zu zahlende Vergütung im Insolvenzverfahren

OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2001 - Aktenzeichen 2 W 227/00

DRsp Nr. 2005/3603

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung über die zu zahlende Vergütung im Insolvenzverfahren

<1. Der Senat hält daran fest, dass im Verfahren nach der Konkursordnung gem. §§ 72 KO, 568 Abs. 3 ZPO eine weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts über die an Konkursverwalter, Sequester oder Mitglieder des Gläubigerausschusses zu zahlende Vergütung nicht statthaft ist (Abweichung von OLG Celle, ZInsO 2001, 518). 2. Soweit im Beschwerdeverfahren nach der Insolvenzordnung betreffend die Vergütung des Insolvenzverwalters § 568 Abs. 3 ZPO nicht mehr anzuwenden ist, rechtfertigt dies für das Verfahren nach der Konkursordnung keine andere Beurteilung.>

Normenkette:

KO § 72 ; InsO § 64 Abs. 3 ;
Fundstellen
ZInsO 2001, 1165