LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 13447/94
AG -Grundbuchamt- München,
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne Sicherheitsleistung
BayObLG, Beschluss vom 03.11.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 98/94
DRsp Nr. 2005/15002
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne Sicherheitsleistung
»Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne Leistung einer Sicherheit gemäß § 720a Abs. 1 S. 1 lit. b ZPO ist auch aus einem Urteil des Gläubigers gegen einen Dritten auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen einer vollstreckbaren Geldforderung des Gläubigers gegen den Schuldner zulässig.«