BayObLG - Beschluss vom 03.11.1994
2Z BR 98/94
Normen:
ZPO § 720a Abs. 1 S. 1 lit. b ;
Fundstellen:
JurBüro 1995, 162
KTS 1995, 124
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 13447/94
AG -Grundbuchamt- München,

Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne Sicherheitsleistung

BayObLG, Beschluss vom 03.11.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 98/94

DRsp Nr. 2005/15002

Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne Sicherheitsleistung

»Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne Leistung einer Sicherheit gemäß § 720a Abs. 1 S. 1 lit. b ZPO ist auch aus einem Urteil des Gläubigers gegen einen Dritten auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen einer vollstreckbaren Geldforderung des Gläubigers gegen den Schuldner zulässig.«

Normenkette:

ZPO § 720a Abs. 1 S. 1 lit. b ;

Gründe:

I.