Die Vollziehung des Haftungsbescheides vom 13. November 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Februar 2013 wird ausgesetzt bis zur seiner Bestandskraft, längstens bis einen Monat nach Zustellung einer das Klageverfahren 1 K 568/12 abschließenden Entscheidung.
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