BFH - Urteil vom 20.11.2019
XI R 51/17
Normen:
AO § 355 Abs. 1, § 358; InsO § 80 Abs. 1, § 212 Satz 1; KStG § 11;
Fundstellen:
AO-StB 2020, 136
BFH/NV 2020, 519
DZWIR 2020, 397
NZI 2020, 582
ZIP 2020, 1675
ZInsO 2020, 688
ZInsO 2020, 726
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 26.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 459/15

Zulässigkeit des Einspruchs gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer einer in Insolvenz befindlichen GmbHRechtsfolgen der Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfalls des Insolvenzgrundes

BFH, Urteil vom 20.11.2019 - Aktenzeichen XI R 51/17

DRsp Nr. 2020/3693

Zulässigkeit des Einspruchs gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer einer in Insolvenz befindlichen GmbH Rechtsfolgen der Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfalls des Insolvenzgrundes

NV: Wird das Insolvenzverfahren vor dem Ergehen einer Einspruchsentscheidung eingestellt, entfällt das vor diesem Zeitpunkt bestehende Sachentscheidungshindernis der fehlenden Einspruchsbefugnis der Insolvenzschuldnerin. Die Einspruchsfrist ist durch die genehmigungsfähige Verfahrenshandlung der Insolvenzschuldnerin gewahrt.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 26.07.2017 – 4 K 459/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Thüringer Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

AO § 355 Abs. 1, § 358; InsO § 80 Abs. 1, § 212 Satz 1; KStG § 11;

Gründe

I.

Streitig ist, ob ein während eines Insolvenzverfahrens eingelegter Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu Recht als unzulässig verworfen wurde.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, führt nach Änderung der Firma und Sitzverlegung die A–GmbH (i.L.) fort. B war alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer und Liquidator dieser GmbH. Nach der Eintragung im Handelsregister vom 27.04.2017 ist B inzwischen als Geschäftsführer ausgeschieden (neue Geschäftsführerin ist C).