BGH - Beschluß vom 16.12.2004
IX ZB 6/04
Normen:
InsO § 11 Abs. 3 § 26 ;
Fundstellen:
NZG 2005, 278
NZI 2005, 225
ZInsO 2005, 144
Vorinstanzen:
LG München I, vom 26.11.2003

Zulässigkeit eine erneuten Insolvenzantrags nach rechtskräftiger Abweisung eines Eigenantrags mangels Masse

BGH, Beschluß vom 16.12.2004 - Aktenzeichen IX ZB 6/04

DRsp Nr. 2005/1624

Zulässigkeit eine erneuten Insolvenzantrags nach rechtskräftiger Abweisung eines Eigenantrags mangels Masse

Über das Vermögen einer GmbH, die aufgrund der Abweisung eines vorangegangenen Antrags mangels Masse (§ 26 InsO) gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst und im Handelsregister gelöscht worden ist, auf Antrag eines Gläubigers ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, wenn nunmehr aufgrund eines geleisteten Vorschusses eine hinreichende Kostendeckung gewährleistet und noch keine Vollbeendigung der GmbH eingetreten ist (§ 11 Abs. 3 InsO). Eine Vollbeendigung tritt erst ein, wenn die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist.

Normenkette:

InsO § 11 Abs. 3 § 26 ;

Gründe:

I. Nachdem ein Eigenantrag der Schuldnerin, einer GmbH, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgelehnt worden war, stellte ein Gläubiger unter Einzahlung eines Kostenvorschusses einen erneuten Eröffnungsantrag.