Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 26.03.2015 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der am 26.03.1961 geborene, verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger war seit dem 02.08.1999 bei der Beklagten als Stahlformenbauer zu einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung von 2.870,00 € beschäftigt.
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