BGH - Beschluss vom 25.09.2014
IX ZB 117/12
Normen:
InsO § 89 Abs. 1; VVG § 110;
Fundstellen:
DB 2014, 7
EWiR 2015, 17
InsbürO 2014, 534
JZ 2014, 699
KSI 2015, 41
NJ 2014, 6
VE 2014, 206
VersR 2015, 497
VK 2015, 14
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 31.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 715 M 155469/12
LG Hannover, vom 05.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 52 T 69/12

Zulässigkeit einer Einzelzwangsvollstreckung während des Insolvenzverfahrens wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer

BGH, Beschluss vom 25.09.2014 - Aktenzeichen IX ZB 117/12

DRsp Nr. 2015/21235

Zulässigkeit einer Einzelzwangsvollstreckung während des Insolvenzverfahrens wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer

Während des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckung wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer unzulässig, sofern der Gläubiger seine persönliche Forderung und nicht das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Schuldners verfolgt.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 52. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 5. November 2012 wird auf Kosten der Gläubigerin zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 7.644,29 € festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 89 Abs. 1; VVG § 110;

Gründe

I.