BGH - Beschluß vom 07.05.1998
IX ZR 143/97
Normen:
InsO § 162 ; ZPO § 304 ;

Zulässigkeit eines Grundurteils; Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

BGH, Beschluß vom 07.05.1998 - Aktenzeichen IX ZR 143/97

DRsp Nr. 1998/16169

Zulässigkeit eines Grundurteils; Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

1.Zulässigkeit eines Grundurteils. 2. Schadensersatz auf Erstattung des Mehrerlöses, der durch einen anderweitigen Verkauf eines in Konkurs gefallenen Unternehmens erzielbar gewesen wäre.

Normenkette:

InsO § 162 ; ZPO § 304 ;

Gründe:

Das Rechtsmittel wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO).