Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der Wirkungen des § 305 Abs. 3 S. 2 InsO
OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2000 - Aktenzeichen 2 W 108/00
DRsp Nr. 2005/3623
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der Wirkungen des § 305 Abs. 3 S. 2 InsO
»Es verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, dass gegen die Mitteilung über den Eintritt der Wirkungen des § 305 Abs. 3 S. 2 InsO kein Rechtsmittel gegeben ist.«