OLG Braunschweig - Beschluss vom 16.03.2001
2 W 46/01
Normen:
KO § 73 Abs. 3 § 76 Abs. 3 § 85 ;
Fundstellen:
DZWIR 2001, 467

Zulässigkeit und Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde wegen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse

OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2001 - Aktenzeichen 2 W 46/01

DRsp Nr. 2005/14285

Zulässigkeit und Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde wegen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse

»1. Die sofortige weitere Beschwerde nach § 73 Abs. 3 KO ist auch gegen Beschwerdeentscheidungen zulässig, die in Bezug auf Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse nach der KO in Verbindung mit den Vorschriften der VergVO ergangen sind. 2. Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nach § 85 KO wird durch eine öffentliche Bekanntmachung, der Tatsache, dass ein Festsetzungsbeschluss ergangen ist, ohne dass in dieser Bekanntmachung die konkrete Höhe der Vergütung angegeben ist, nicht ausgelöst.«

Normenkette:

KO § 73 Abs. 3 § 76 Abs. 3 § 85 ;
Fundstellen
DZWIR 2001, 467