Die Beschlüsse der 14. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 17. 09.2003 und vom 18.09.2003 - 114-23/03 - werden aufgehoben.
Rechtsanwalt Dr. T., E. Straße 375, xxxxx P., als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. Fa. L. & C. T. GmbH, P. ist am Verfahren zu beteiligen.
Die weitergehende Beschwerde des Verfahrensbeteiligten vom 10. Oktober 2003 gegen den Beschluss des Landgerichts vom 18.09.2003 wird verworfen.
Zur Klarstellung wird festgestellt, dass der Senatsbeschluss vom 8. August 2003 (
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
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