Das Urteil des Amtsgerichts Reinbek vom 27. Oktober 2011 -
Der Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 14. Dezember 2011 -
Das Land Schleswig-Holstein hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Nichtzulassung der Berufung in einem Zivilrechtsstreit.
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