I. Der Schuldner hat in Verbindung mit dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt. Das Amtsgericht hat den Antrag durch Beschluss vom 26. Juli 2006 abgelehnt. Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde des Schuldners hat das Landgericht zurückgewiesen. Mit der von dem Einzelrichter zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner sein Begehren weiter.
II. Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht.
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