I. Die Antragstellerin nahm 1978 an der Staatlichen Universität Woronesch/UdSSR ihr Studium der Rechtswissenschaften auf und schloß es am 20. Juni 1983 mit einem ihr von der Staatlichen Prüfungskommission verliehenen Diplom ab. In dem Diplom wurde ihr die Qualifikation "Jurist" zuerkannt. Auf der Grundlage dieses Diploms erteilte ihr der Ministerrat der DDR mit Urkunde vom 28. Juni 1990 das Recht, in der DDR den akademischen Grad "Diplomjurist" zu führen. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin an der Sektion Staats- und Rechtswissenschaften der Universität J. arbeitete sie von 1984 bis 1991 als Justitiarin, zunächst im VEB J. und sodann im Werk für wissenschaftlichen Gerätebau des Unternehmens J.
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