Zum Vergütungsanspruch eines Steuerberaters und Rechtsbeistands für Beratungshilfe im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2007 - Aktenzeichen I-10 W 33/07
DRsp Nr. 2008/3648
Zum Vergütungsanspruch eines Steuerberaters und Rechtsbeistands für Beratungshilfe im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens
1. Ein Steuerberater, welcher zwar Rechtsbeistand, nicht aber zugleich Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer ist, ist zur Gewährung von Beratungshilfe im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens gemäß § 3BerHG nicht befugt.2. Eine analoge Anwendung des § 3BerHG auf im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1InsO anerkannte Stellen für Verbraucherinsolvenzberatung kommt nicht in Betracht. Eine Analogie setzt eine planwidrige Lücke im Gesetz voraus, an der es fehlt. Hätte der Gesetzgeber eine Ausdehnung der Befugnis zur Gewährung von Beratungshilfe auf weitere Personen oder Stellen, insbesondere die in Art. 1 § 3 Nr. 9 RBerG genannten anerkannten Stellen für Verbraucherinsolvenzberatung gewollt, hätte er dieses in der - zeitlich gesehen späteren - Erweiterung des § 3 Abs. 1BerHG zum Ausdruck gebracht.
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