I.
Der Antragsteller ist seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28. Januar 2005 Insolvenzverwalter über das Vermögen des Antragsgegners zu 3..
Die im Laufe des Prozesskostenhilfeverfahrens verstorbene Antragsgegnerin zu 2. war die Mutter des Antragsgegners zu 3. und der Antragsgegnerin zu 4..
Die Antragsgegnerin zu 1. ist die Hausbank der Antragsgegner zu 2. bis 4.. Sie hatte ein Darlehen für die Finanzierung des von den Antragsgegnern zu 2. bis 4. bewohnten Hausgrundstücks gewährt. Hierfür haftete der Antragsgegner zu 3. als Gesamtschuldner.
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