FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.09.2013
2 K 2120/12
Normen:
InsO § 38; InsO § 55;
Fundstellen:
DStR 2015, 11
DStRE 2015, 535

Zur Einordnung der auf einen Veräußerungsgewinn entfallenden Einkommensteuerschuld als Masse- oder Insolvenzverbindlichkeit

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2013 - Aktenzeichen 2 K 2120/12

DRsp Nr. 2014/10158

Zur Einordnung der auf einen Veräußerungsgewinn entfallenden Einkommensteuerschuld als Masse- oder Insolvenzverbindlichkeit

Zu den Insolvenzverbindlichkeiten zählen auch Einkommensteuerschulden, die sich daraus ergeben, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund insolvenzbedingten Ausscheidens aus einer Beteiligungsgesellschaft einen Gewinn realisiert.

Normenkette:

InsO § 38; InsO § 55;

Tatbestand:

Streitig ist die Einordnung einer Steuerschuld als Insolvenz- bzw. Masseverbindlichkeit.

Der mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Kläger erzielte im Streitjahr als niedergelassener Arzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Darüber hinaus war er an der B Beteiligungsgesellschaft für Wohnungsbau mbH & Co. Wohnpark H KG beteiligt. Die sich hieraus ergebenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden vom Finanzamt für Körperschaften gesondert und einheitlich festgestellt.