Zur Frage der Aufrechnungsmöglichkeit mit Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 KStG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
FG Niedersachsen, Urteil vom 20.05.2010 - Aktenzeichen 6 K 408/09
DRsp Nr. 2010/12824
Zur Frage der Aufrechnungsmöglichkeit mit Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5KStG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
1. Zu den Voraussetzungen der Aufrechnung gemäß § 226AO i.V.m. § 389BGB.2. Bestanden die zur Aufrechnung sich gegenüberstehenden Forderungen des Schuldners und eines Insolvenzgläubigers bereits im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist der Insolvenzgläubiger - über § 94InsO hinaus - nach § 95 Abs. 1InsO auch zur Aufrechnung befugt, wenn die Aufrechnungslage erst während des Insolvenzverfahrens eintritt.3. Ist der Steuererstattungsanspruch vor Insolvenzeröffnung im insolvenzrechtlichen Sinne bereits entstanden, so geht § 95 Abs. 1InsO dem § 96 Nr. 1InsO vor.