FG Niedersachsen - Urteil vom 20.05.2010
6 K 408/09
Normen:
KStG § 37 Abs. 5; AO § 226; InsO § 94; InsO § 95; InsO § 96;
Fundstellen:
EFG 2010, 1390

Zur Frage der Aufrechnungsmöglichkeit mit Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 KStG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.05.2010 - Aktenzeichen 6 K 408/09

DRsp Nr. 2010/12824

Zur Frage der Aufrechnungsmöglichkeit mit Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 KStG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

1. Zu den Voraussetzungen der Aufrechnung gemäß § 226 AO i.V.m. § 389 BGB. 2. Bestanden die zur Aufrechnung sich gegenüberstehenden Forderungen des Schuldners und eines Insolvenzgläubigers bereits im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist der Insolvenzgläubiger - über § 94 InsO hinaus - nach § 95 Abs. 1 InsO auch zur Aufrechnung befugt, wenn die Aufrechnungslage erst während des Insolvenzverfahrens eintritt. 3. Ist der Steuererstattungsanspruch vor Insolvenzeröffnung im insolvenzrechtlichen Sinne bereits entstanden, so geht § 95 Abs. 1 InsO dem § 96 Nr. 1 InsO vor.

Normenkette:

KStG § 37 Abs. 5; AO § 226; InsO § 94; InsO § 95; InsO § 96;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens.