OLG Brandenburg - Urteil vom 09.05.2007
7 U 10/06
Normen:
InsO § 129 § 134 § 143 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 17 O 284/05 - 23.12.2005,

Zur Insolvenzanfechtung nach erfolgter Übertragung des Miteigentums an einem Grundstück

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.05.2007 - Aktenzeichen 7 U 10/06

DRsp Nr. 2007/10474

Zur Insolvenzanfechtung nach erfolgter Übertragung des Miteigentums an einem Grundstück

Allein die Tatsache, dass ein übertragenes Grundstück zum Zeitpunkt des Erwerbs mit zwei Grundpfandrechten belastet war führt noch nicht zur Annahme der Entgeltlichkeit des Erwerbs.

Normenkette:

InsO § 129 § 134 § 143 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 50.000 EUR aus Insolvenzanfechtung geltend.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn B... V... (nachfolgend Schuldner). Der Schuldner führte gewerblich Putz- und Estricharbeiten aus. Das Insolvenzverfahren wurde von der AOK S... mit Schreiben vom 11.12.2002 und vom Finanzamt W... mit Schreiben vom 15.5.2003 beantragt. Außerdem stellte der Schuldner am 16.5.2002 einen Eigenantrag. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau vom 10.7.2003 eröffnet worden. Zugleich ist der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt worden.