I.
Der Kläger beansprucht nach Insolvenzanfechtung die Herausgabe der Filmrollen von vier Folgen der Filmreihe "..." sowie Herausgabe der urheberrechtlichen Schutz- und Verwertungsrechte an denselben und Nutzungsentschädigung nach Erstausstrahlung der Folgen durch den Beklagten.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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