OLG Celle - Beschluss vom 26.11.2003
16 U 134/03
Normen:
InsO §§ 166 ff ;
Fundstellen:
MDR 2004, 472
OLGReport-Celle 2004, 161
ZInsO 2004, 42
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 252/03

Zur Nichtbeachtung von Absonderungsrechten durch den Insolvenzverwalter

OLG Celle, Beschluss vom 26.11.2003 - Aktenzeichen 16 U 134/03

DRsp Nr. 2004/406

Zur Nichtbeachtung von Absonderungsrechten durch den Insolvenzverwalter

»Die mutmaßliche Nichtbeachtung von Absonderungsrechten bei der bevorstehenden Verwertung unbeweglicher Sachen durch den Insolvenzverwalter rechtfertigt kein Herausgabeverlangen des Gläubigers.«

Normenkette:

InsO §§ 166 ff ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien stritten im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um die Herausgabe eines Pkws, eines Lkws, eines Gabelstaplers und eines Anhängers, die der Verfügungsbeklagte zu 1 in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ... ... und Sohn GmbH in seinem Besitz hatte und die zusammen mit anderen Sachen aus dem Betriebsvermögen durch die Verfügungsbeklagte zu 2 am 4. Juni 2003 versteigert werden sollten.

Der Verfügungskläger war, wie inzwischen unstreitig geworden sein dürfte, Sicherungseigentümer eines Pkw BMW, eines Lkw Volkswagen, eines Gabelstaplers R und eines Anhängers R. Nachdem er von der bevorstehenden Versteigerung der Fahrzeuge erfahren hatte, wies er gegenüber dem Verfügungsbeklagten zu 1 auf sein Sicherungseigentum hin. Im Folgenden forderte er vergeblich die Herausgabe der Fahrzeuge an sich sowie die Abgabe einer Erklärung, dass die Fahrzeuge nicht Bestandteil der Versteigerungsmasse seien.