OLG Celle - Urteil vom 12.09.2007
3 U 85/07
Normen:
BGB § 138 Abs. 2 ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 765 ; BGB § 767 ; InsO § 309 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2008, 122
Vorinstanzen:
LG Bückeburg, vom 27.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 186/06

Zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines nahen Angehörigen - unangemessene Benachteiligung; Mittellosigkeit des Bürgen; Vermutung des Handelns aus emotionaler Verbundenheit

OLG Celle, Urteil vom 12.09.2007 - Aktenzeichen 3 U 85/07

DRsp Nr. 2007/22378

Zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines nahen Angehörigen - unangemessene Benachteiligung; Mittellosigkeit des Bürgen; Vermutung des Handelns aus emotionaler Verbundenheit

»1. Zur Beschränkung der Bürgschaft auf die Anlassforderung im Falle einer - unzulässigen - weiten Zweckerklärung. 2. Zur Bedeutung der Möglichkeit der Restschuldbefreiung, zur Zukunftsprognose und zur Bedeutung der Höhe des Bürgschaftsbetrages im Fall einer krassen finanziellen Überforderung des Bürgen. 3. Zur Widerlegung der Vermutung der Ausnutzung der emotionalen Beziehung zwischen Hauptschuldner und Bürgen durch die Bank. Dabei genügt die Mitarbeit des Bürgen im Betrieb des Hauptschuldners nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Mitarbeit erheblich ist und auch die Miterledigung "des Geschäftlichen" umfasst. Erforderlich ist, dass der Bürge aufgrund konkreter und rechtlich gesicherter Vereinbarungen mit dem Hauptschuldner an dem finanzierten Projekt in einem nennenswerten Umfang beteiligt werden soll.«

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 2 ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 765 ; BGB § 767 ; InsO § 309 Abs. 1 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin macht mit ihrer Klage die Feststellung einer Forderung gegen den Beklagten zur Insolvenztabelle geltend.