OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.09.2006
I-2 U 93/04
Normen:
PatG § 30 ; BGB § 242 ; BGB § 259 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 19.08.2004

Zur Übertragung von Schutzrechten bei Insolvenz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen I-2 U 93/04

DRsp Nr. 2008/5604

Zur Übertragung von Schutzrechten bei Insolvenz

Zur Umschreibung von Schutzrechten bei Insolvenz müssen die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 Satz 1 PatG gegeben sein. Der nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnete Zustimmungsvorbehalt hat - ebenso wie das nach dieser Regelung ebenfalls mögliche allgemeine Verfügungsverbot - nach § 24 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 81, 82 InsO ein absolutes Veräußerungsverbot des Schuldners zur Folge. Ein gutgläubiger Erwerb des Patentrechts ist nicht möglich.

Normenkette:

PatG § 30 ; BGB § 242 ; BGB § 259 ;

Entscheidungsgründe:

I.