OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.11.2007
I-15 U 71/07
Normen:
BGB § 280 ; BGB § 667 ; BGB § 670 ; BGB § 675 ; InsO § 81 Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 04.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 236/06

Zur Wirksamkeit des Widerspruchs eines Insolvenzverwalters gegen Lastschriftbelastungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2007 - Aktenzeichen I-15 U 71/07

DRsp Nr. 2008/10476

Zur Wirksamkeit des Widerspruchs eines Insolvenzverwalters gegen Lastschriftbelastungen

Zur Frage, ob der Widerspruch des Insolvenzverwalters gegen die streitgegenständlichen Lastschriftbelastungen wirksam erfolgt ist.

Normenkette:

BGB § 280 ; BGB § 667 ; BGB § 670 ; BGB § 675 ; InsO § 81 Abs. 1 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger nimmt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der G.-GmbH die Beklagte auf Rückzahlung von 141.500,- EUR und Erstattung von nicht anrechenbaren Rechtsanwaltsgebühren in Anspruch.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt:

Dem Kläger stehe gegen die Beklagte kein Anspruch auf Rückzahlung von 141.500,- EUR zu. Ein solcher ergebe sich nicht aus § 675 BGB.