I.
Die Beteiligte erwarb mit notariellem Vertrag vom 11.2.1998 sämtliche Geschäftsanteile der Firma A. GmbH. In der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag änderte sie Firma und Sitz der Gesellschaft, berief den bisherigen Geschäftsführer ab und bestellte sich zur neuen Geschäftsführerin. Die entsprechenden Eintragungen im Handelsregister erfolgten am 9.7.1998.
Mit Schreiben vom 24.8.1998 meldete die Beteiligte zur Eintragung in das Handelsregister an, das sie nicht mehr Geschäftsführerin sei. Ferner teilte sie dem Registergericht mit, daß sie den Kaufvertrag über die Geschäftsanteile angefochten und der Gesellschaft die Amtsniederlegung als Geschäftsführerin aus wichtigem Grund erklärt habe. Sie bat weiter um die Bestellung eines Notgeschäftsführers, wobei sie darauf hinwies, daß die Gesellschaft unter Umständen zahlungsunfähig sei.
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