LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.11.2018
18 Sa 25/15
Normen:
BGB § 242; BGB § 667 Alt. 2; InsO § 56;
Fundstellen:
ZInsO 2019, 2418
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 63 Ca 798/14

Zusätzliche Vergütung für Insolvenztätigkeit im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses als Rechtsanwältin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - Aktenzeichen 18 Sa 25/15

DRsp Nr. 2019/15461

Zusätzliche Vergütung für Insolvenztätigkeit im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses als Rechtsanwältin

Im Rahmen einer Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin sind Tätigkeiten als Insolvenzverwalterin separat zu vergüten. Auch entsprechende Aufwendungen sind zusätzlich zu vergüten. Die Höhe bestimmt sich in Analogie des § 667 2. Alt. BGB.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. November 2014 - 63 Ca 798/14 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 43.865,53 EUR (dreiundvierzigtausendachthundertfünfundsechzig 53/100) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 36.311,87 EUR seit dem 26. Januar 2014, aus 5.601,87 EUR seit dem 18. Juni 2014 sowie aus 1.951,79 EUR seit 07. November 2014 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, darin einzuwilligen, dass die vom Amtsgericht (Insolvenzgericht) Frankfurt (Oder) bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) hinterlegten Beträge

zum Az. 6 HL 410/13 in Höhe von EUR 1.217,17 (K.)

zum Az. 6 HL 411/13 in Höhe von EUR 1.201,60 (V.)

zum Az. 6 HL 417/13 in Höhe von EUR 1.422,16 (Sch.)

zum Az. 6 HL 406/13 in Höhe von EUR 1.143,20 (L.)

zum Az. 6 HL 403/13 in Höhe von EUR 228,97 (W.)

zum Az. 6 HL 420/13 in Höhe von EUR 854,12 (H.)