LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.04.2022
4 Sa 620/21
Normen:
BetrVG § 117 Abs. 3; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 7 Abs. 1; InsO § 113;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 28.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5255/20

Zuständigkeit der Agentur für Arbeit bei Massenentlassungsanzeige bei Erreichen des Schwellenwertes am StandortInhaltliche Anforderungen an MassenentlassungsanzeigeBetriebsbedingte Kündigung wegen Insolvenz einer FluggesellschaftWeitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 279/21 v. 13.10.2021

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 620/21

DRsp Nr. 2022/9599

Zuständigkeit der Agentur für Arbeit bei Massenentlassungsanzeige bei Erreichen des Schwellenwertes am Standort Inhaltliche Anforderungen an Massenentlassungsanzeige Betriebsbedingte Kündigung wegen Insolvenz einer Fluggesellschaft Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 279/21 v. 13.10.2021

Zur zuständigen Behörde für die Massenentlassungsanzeige bei einer aufgelösten betrieblichen Struktur (weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 13.10.2021 - 12 Sa 279/21)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.04.2021 - 3 Ca 5255/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 117 Abs. 3; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 7 Abs. 1; InsO § 113;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die betriebsbedingte Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

1. 2. 1. 2.