OLG Celle - Beschluss vom 08.12.2003
2 W 123/03
Normen:
InsO § 3 ; ZPO § 36 ; ZPO § 281 ;
Fundstellen:
GmbHR 2004, 502
InVo 2004, 188
OLGReport-Celle 2004, 255
ZIP 2004, 1024
ZInsO 2004, 397
Vorinstanzen:
AG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 910 IN 279/02
AG Weilheim, vom 25.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen IN 332/02

Zuständigkeit und Verweisungsmöglichkeit des Insolvenzgerichtes bei Aufgabe der GmbH lange vor Stellung des Insolvenzantrages

OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2003 - Aktenzeichen 2 W 123/03

DRsp Nr. 2004/402

Zuständigkeit und Verweisungsmöglichkeit des Insolvenzgerichtes bei Aufgabe der GmbH lange vor Stellung des Insolvenzantrages

»Die Verweisung des Insolvenzverfahrens durch das aufgrund des Sitzes der GmbH örtlich zuständige Insolvenzgericht, an ein anderes Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner vermeintlich den Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit hat, ist nicht bindend, wenn die Verweisung ohne eigene Ermittlungen und Erkenntnisse zu dieser wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt ist und der Schuldner seine wirtschaftliche Betätigung tatsächlich schon lange Zeit vor der Stellung des Insolvenzantrags aufgegeben hat.«

Normenkette:

InsO § 3 ; ZPO § 36 ; ZPO § 281 ;

Entscheidungsgründe: