Regelungsalternativen des Insolvenzplans

Autor: Webel

Liquidationsplan oder Sanierungsplan

Kein Typenzwang im Insolvenzplan

Mit einem Insolvenzplan können die Rechtsverhältnisse der Beteiligten losgelöst von den Vorschriften der InsO bestimmt werden. Es kann in die Rechte der Gläubiger ebenso eingegriffen werden wie in die Rechte der Anteilseigner. Allerdings müssen die von den Eingriffen in ihre Rechte Betroffenen mehrheitlich dem Plan zustimmen. Die inhaltlichen Grenzen des Insolvenzplans werden nur durch zwingende Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts oder allgemein des bürgerlichen Rechts gesetzt. Es wird damit ein flexibles Instrument zur Überstimmung obstruierender Gläubiger zur Verfügung gestellt.

Regelungsmöglichkeiten

Die einzelnen Regelungsinhalte des Insolvenzplans werden in erster Linie von dem Ziel des Insolvenzverfahrens bestimmt. Dieses kann gerichtet sein auf

Liquidation des schuldnerischen Unternehmens (Liquidationsplan),

Sanierung durch teilweisen oder vollständigen Verkauf des Unternehmens (übertragende Sanierung),

Sanierung des Unternehmens nach seinen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten.